Durch den Gebrauch von Waschmitteln muss jede vermeidbare Beeinträchtigung der Umwelt, insbesondere der Beschaffenheit der Gewässer, vor allem im Hinblick auf den Naturhaushalt und die Trinkwasserversorgung und eine Beeinträchtigung des Betriebs von Abwasseranlagen unterbleiben. Gerade die priva
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