Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und des Wertstoffhofes
Ab Donnerstag den 21. Januar 2021 ist die Gemeindeverwaltung Amerang weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet:
Montag | 8.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Dienstag | 8.00 - 12.00 Uhr | ||
Mittwoch | Rathaus geschlossen; aber telefonisch erreichbar | ||
Donnerstag | 8.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr | |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Wir bitten Sie dennoch, soweit möglich, Ihre Amtsgeschäfte telefonisch oder per Email zu tätigen.
Sollte ein Erscheinen im Rathaus unvermeidlich sein bzw. wurde vorab ein Termin mit einem Sachbearbeiter vereinbart, muss nach betreten der Gemeindeverwaltung in jedem Fall eine Anmeldung im Bürgerbüro (Zimmer 0.16; Büro links vom Haupteingang) erfolgen.
Neu gilt,dass zum Schutz von Bürger/innen und Mitarbeiter/innen ein Zutritt ins Rathaus nur mit OP-Maske (medizinische Maske) bzw. einer FFP2-Maske zulässig ist. Diese muss bereits vor betreten des Rathauses ordnungsgemäß angebracht werden und wird nicht durch die Gemeinde Amerang gestellt.
Personen mit Alltagsmasken oder vergleichbaren Mund-Nase-Bedeckungen muss der Zutritt verweigert werden.
Am Eingang befindet sich ein Desinfektionsspender, der beim Betreten des Rathauses noch vor Anmeldung im Bürgerbüro zu benutzen ist.
Im Wartebereich vor dem Bürgerbüro wird auf das Einhalten eines Mindestabstandes von 1,50 m verwiesen. Wir bitten Sie ggf. im Außenbereich des Rathauses zu warten, falls der Eingangsbereich kein Einhalten des Mindestabstandes zulässt.
Das Gelände des gemeindlichen Wertstoffhofes kann weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten zur Entsorungung Ihrer Wertstoffe betreten werden. Hier ist das Tragen einer eigenen FFP2-Maske Pflicht. Bei großem Andrang wird das Personal des Wertstoffhofs Maßnahmen zur Beschränkungen des Zutritts ergreifen, um die Bürger/innen vor engeren Kontakten zu schützen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktuelle Informationen finden Sie unter den extern Links:
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - Allgemeine Informationen
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - Rechtsgrundlagen
Landratsamt Rosenheim - Covid19
Amtsblatt 19 des Landkreises Rosenheim zur Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus (Dokument)