Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch und der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt.Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grund
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