Die Gemeinde Amerang ist für den Unterhalt der Gewässer III. Ordnung zuständig.Die Förderung der Gewässerunterhaltung mit 30 % ist nur mehr bei Vorliegen eines Gewässerentwicklungsplanes möglich. Die Gemeinde hat deshalb im Jahr 2006 in Abstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Fachstellen e
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